Kündigungsschutz von schwerbehinderten Arbeitnehmern

7. April 2022  

Der Europäische Gerichtshof hat den Kündigungsschutz von schwerbehinderten Arbeitnehmern gestärkt.

Bisher galt grundsätzlich, dass der allgemeine Kündigungsschutz des Kündigungsschutzgesetzes und der besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte erst nach 6-monatiger Betriebszugehörigkeit eingreifen. Davor war der Schutz deutlich reduziert. Der Glaubenssatz „In den ersten 6 Monaten kann der Arbeitgeber ohne Probleme kündigen!“ gilt bei weitem nicht mehr uneingeschränkt.

Der EuGH hat am 10. Februar 2022 -C-485/20 entschieden, dass auch schon in den ersten 6 Monaten eines Beschäftigungsverhältnisses die Kündigung von schwerbehinderten Arbeitnehmern nur unter strengen Voraussetzungen zulässig ist.

Christoph Keimer

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Fachanwalt für Arbeitsrecht 
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Manfred Junker

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