Im Vorfeld einer ärztlichen Behandlung ist eine ausreichende Aufklärung des Patienten essentiell. Wann eine Aufklärung als ausreichend gilt und in welchem Umfang sie erfolgen sollte, lässt sich kaum schematisch festlegen. Zu beachten ist, dass selbst in Abwesenheit eines Behandlungsfehlers der Behandler in Anspruch genommen werden kann, wenn die Einwilligung des Patienten aufgrund fehlerhafter Aufklärung unwirksam ist. Im Weiteren wird eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vorgestellt, die den Inhalt einer Aufklärung im Vorfeld einer Operation beleuchtet.