Eines der Themen, das in jüngster Zeit das Arbeitgeber- und das Arbeitnehmerlager umgetrieben hat war die Frage, ob Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, der eine Testpflicht verweigert, unbezahlt nach Hause schicken dürfen. Das Bundesarbeitsgericht hatte diese Frage nun in seinem Urteil vom 01.06.2022 (BAG 5 AZR 28/22) zu beantworten und hat dies recht eindeutig getan.