Demenz des Erblassers und seine Motive für das Testament

28. Februar 2023  

Bereits in einem vorherigen Beitrag haben wir uns im Rahmen von Ehegattentestamenten mit der Frage beschäftigt, ob nicht auch Unvorhergesehenes bei der Errichtung eines Testamentes bedacht werden muss. Dabei haben wir insbesondere das Scheitern der Ehe nach Errichtung des Ehegattentestamentes betrachtet. Ein zuletzt vom Oberlandesgericht Oldenburg entschiedener Fall gibt Anlass, das Problem möglicherweise nicht erkannter späterer Entwicklungen näher zu betrachten und sich zu fragen, was zum Beispiel im Falle einer Trennung vom Ehegatten oder Lebenspartner aufgrund einer Demenz passiert. Zudem heißt es auch für den übergangenen Erben aufgepasst, denn im Erbrecht gilt ein besonderes Anfechtungsrecht! Mit einer Anfechtung kann man Testamente als benachteiligter Hinterbliebener angreifen.

Leander Müller

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht



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