In der Praxis versorgen Sanitätshäuser gesetzlich Versicherte häufig auf der Grundlage einer ärztlichen Überweisung und in Absprache mit der jeweiligen Krankenkasse. Gegenüber der Krankenkasse wird die Versorgung sodann auch abgerechnet. Problematisch kann es werden, wenn in diesem Leistungsgeflecht Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Sanitätshaus verfolgt werden.