Sachverhalt:
Nach den zurzeit geltenden Regelungen besteht für Reisende, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor der Einreise nach Deutschland in einem Risikogebiet aufgehalten haben eine Pflicht zur häuslichen Isolation (Quarantäne). Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob ein Arbeitnehmer, der bewusst in ein Risikogebiet gereist ist, für den Zeitraum der Quarantäne Ansprüche auf Lohnfortzahlung hat.
Ansprüche eines Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung können sich für den Fall der behördlich angeordneten Quarantäne aus § 616 BGB bzw. aus § 56 Abs. 1 IfSG ergeben...