Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 11.06.2020 (2 AZR 374/19) bedeutsame Aussagen für die Kündigung und die Kündigungsfristen von Geschäftsführer- Dienstverträgen getätigt:
Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 11.06.2020 (2 AZR 374/19) bedeutsame Aussagen für die Kündigung und die Kündigungsfristen von Geschäftsführer- Dienstverträgen getätigt:
Rechtsanwalt | Notar
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht