Immer wieder kommt es zu Streit zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern über die Frage, ob Umkleidezeiten für das An- und Ablegen von Dienstkleidung noch zu vergütende Arbeitszeit oder schon ausserhalb der Arbeitszeit liegende und damit nicht zu vergütende Tätigkeit ist.
Wir fassen dazu nachfolgend die aktuelle Rechtslage zusammen: